Ambulante Suchthilfe Bremen (ASHB), Drogenhilfezentrum Mitte + Nord (Beratungsstelle)
- Drogenberatung
- Angehörigenberatung
- Substitutionsbegleitende Hilfen
- Vermittlung von Entgiftungsbehandlungen
- Vermittlung von medizinischer Rehabilitation
- Ambulante Rehabilitation
Kontaktdaten
- Anschrift
- Ambulante Suchthilfe Bremen (ASHB), Drogenhilfezentrum Mitte + Nord
- Telefon
- 0421 989790
- Sprechzeiten
-
- Internet
- http://www.ash-bremen.de
- info@ash-bremen.de
- AnsprechpartnerIn
Treffpunkte
- Name
- Drogenhilfezentrum Mitte
- Ort
- Bürgermeister-Smidt-Str. 35, Bremen-Mitte (barrierefrei)
- Zeit
- Mo-Fr 9 Uhr bis 17 Uhr (wochentags)
- Zielgruppe
- Betroffene und Angehörige
- offen für
- Alle
- AnsprechpartnerIn
- Kontakttelefon Telefon: 0421 - 989 79 0, E-Mail: info@ash-bremen.de
- Name
- Drogenhilfezentrum Nord
- Ort
- Bermpohlstr. 23A, 28757 Bremen, Schönebeck, Vegesack
- Zeit
- Mo-Fr 9 Uhr bis 17 Uhr (wochentags)
- Zielgruppe
- Betroffene und Angehörige
- offen für
- Alle
- AnsprechpartnerIn
- Kontakttelefon Telefon: 0421 - 989 79 70, E-Mail: info@ash-bremen.de
- Name
- Medien-Konsumreduktion - Offene Sprechstunde
- Ort
- Bürgermeister-Smidt-Str. 35, Bremen-Mitte (barrierefrei)
- Zeit
- Dienstag 14.30 Uhr (wöchentlich )
- Zielgruppe
- Menschen, die bereit sind, sich mit Ihrem Konsumverhalten auseinanderzusetzen. Der Zugang erfolgt über ein kurzes Vorgespräch.
- Betroffene
- offen für
- Alle
- AnsprechpartnerIn
- Michèle Sanner, Telefon: 0421 - 989 79 - 16, E-Mail: michele.sanner@ash-bremen.de
- Kontaktaufnahme
- Der Zugang erfolgt über ein kurzes Vorgespräch.
- Hinweise
- Die Gruppe ist dauerhaft fachlich angeleitet
Beschreibung der Angebote: Ambulante Suchthilfe Bremen (ASHB), Drogenhilfezentrum Mitte + Nord (Beratungsstelle)
Beratung
Wir informieren und beraten Menschen ab dem 18. Lebensjahr mit beginnendem, problematischem und abhängigem Drogenkonsum (Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamine, Crystal, „legal highs“). Auch Angehörige und andere Mitbetroffene wie Arbeitgeber_innen oder Lehrer_innen finden bei uns Unterstützung. Darüber hinaus finden auch Menschen mit einem problematischen Umgang mit Glückspielen bei der im Sporlederhaus ansässigen Fachstelle Glückspielsucht eine kompetente Beratung.
Unsere Beratungen erfolgen kostenlos und vertraulich. Unsere Mitarbeitenden stehen unter Schweigepflicht.
Um einen schnellen und schwellenarmen Zugang zu unseren Beratungsleistungen zu ermöglichen, bieten wir an beiden Standorten offene Sprechstunden an. In diese kann jede_r (Betroffene, Angehörige, Eltern, Kolleg_innen etc.) zu einem ersten Beratungsgespräch ohne Anmeldung kommen.
Offene Sprechstunden im DHZ Mitte:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr und
Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr
Offene Sprechstunde im DHZ Nord:
Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr
Nach Nutzung der Sprechstunde wird, sofern ein weiterer Beratungsbedarf besteht, ein_e Berater_in zugeordnet. Diese_r führt dann die weitere Beratungsgespräche zu festgelegten Terminen durch. In den Beratungsgesprächen erarbeiten die Mitarbeiter_innen gemeinsam mit den Ratsuchenden Lösungsansätze für die bestehenden Suchtprobleme und beantragen ggf. weiterführende Hilfen. Familienmitglieder und andere Bezugspersonen erhalten Unterstützung in ihrem Umgang mit den suchtgefährdeten oder süchtigen Angehörigen.
Psychosoziale Begleitung für Substituierte
Das Angebot richtet sich an drogenabhängige Menschen, die an einem ärztlich verordneten Substitutionsprogramm in Bremen teilnehmen.
Psychosoziale Begleitung erfolgt nach den von der Bremer Drogenhilfe erarbeiteten Standards durch eine_n Berater_in der Drogenhilfezentren.
Art und Umfang der Psychosozialen Begleitung richten sich nach Ihrer individuellen Situation und Ihren spezifischen Bedürfnissen:
• Einzelgespräche sowie Gruppenangebot
• Vermittlung in weiterführende Angebote wie z. B. Betreutes Wohnen oder Rehabilitationsmaßnahmen
• Kooperation und fachlicher Austausch mit den substituierenden Ärzten und Ärztinnen
• Hilfestellung in den Bereichen Arbeit, Beschäftigung und berufliche Orientierung
Wir unterstützen Sie bei:
• der Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten
• Reduzierung von Beikonsum
• Bewältigung von Alltagsproblemen und Krisensituationen
• Umsetzung neuer Lebensperspektiven
• Regelung von Behörden- und Justizangelegenheiten
• Freizeitgestaltung
• ambulanten Abdosierung
Ablauf:
• Ihr Substitutionsarzt/ Ihre Substitutionsärztin stellt Ihnen eine Überweisung („gelben Schein“) zur Drogenberatung aus.
• Sie nehmen telefonisch oder persönlich Kontakt zum Drogenhilfezentrum auf und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch.
• In Ihrem Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam mögliche Hilfebedarfe und Unterstützungsmöglichkeiten.
• Ergeben sich Hilfebedarfe, planen Sie mit uns gemeinsam das weitere Vorgehen und vereinbaren einen neuen Termin.
• Die Ergebnisse der Hilfebedarfsermittlung werden Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin nach Schweigepflichtentbindung zur Verfügung gestellt.
Beratung gem. § 16a SGB II
Die ASHB erbringt Suchtberatung auch im Auftrag des Jobcenters Bremen in Form der Fachberatung gem. § 16a SGB II. Dieses Verfahren soll die Eingliederung für Erwerbsfähige in das Erwerbsleben unterstützen und wird vom Jobcenter mit einem sogenannten Pendelbrief eingeleitet.
Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie suchtkrank oder suchtgefährdet sind, Leistungen nach dem SGB II beziehen, erwerbsfähig sind und wenn ihre Suchtproblematik die Eingliederung in das Erwerbsleben erheblich erschwert. Die Beratung muss geeignet sein, ihre Vermittlungschancen im Einzelfall zu verbessern.
Die Fachberatung ist in mehrere Phasen untergliedert. Es ist vom Einzelfall abhängig, welche Phasen tatsächlich durchlaufen werden müssen. Die Beratung kann folgende Elemente umfassen: Einzelberatung zur Klärung der persönlichen Situation und Diagnosestellung sowie Informationen über das Behandlungsangebot, ggf. direkte Hilfen zur sozialen und gesundheitlichen Stabilisierung oder Vermittlung in medizinische und/oder sozialpädagogische Behandlungs-bzw. Betreuungsmaßnahmen.
Vermittlung in weitergehende Hilfen
stationäre Entgiftungsbehandlung
Eine Entzugsbehandlung kann der erste Schritt zum Erreichen einer stabilen Abstinenz sein. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Vorbereitung des stationären Aufenthaltes und erstellen bei Bedarf einen entsprechenden Hilfeplan. Voraussetzung für die Aufnahme einer stationären Entgiftungsbehandlung unter der Kostenträgerschaft Ihrer Krankenkasse ist eine schriftliche Krankenhaus-Überweisung Ihres Arztes. Die ASHB berät Sie bei der Auswahl anschließender Maßnahmen wie Betreutes Wohnen oder medizinische Rehabilitation.
Manchmal kann auch eine Teilentgiftung notwendig werden, z. B. bei einer Substitutionsbehandlung. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie gerne auch zu Maßnahmen für eine stabile Beigebrauchsfreiheit. Zu diesem Thema halten wir ein spezielles Gruppenangebot KNIX vor.
ambulante, ganztägig-ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation
Eine Entwöhnungsbehandlung ist häufig für das Erreichen einer stabilen Abstinenz notwendig. Die Entwöhnungsbehandlung erfolgt in Form einer medizinischen Rehabilitation überwiegend unter der Kostenträgerschaft der Deutschen Rentenversicherung. Die ASHB berät Sie bei der Auswahl der geeigneten Rehabilitationsmaßnahme, unterstützt Sie bei der Beantragung der Maßnahme bei der DRV und bereitet Sie auf die Therapie vor. Es stehen ambulante, ganztägig-ambulante und stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zur Auswahl und es gibt Kombinationsmodelle dieser Rehabilitationsformen, z. B. Kombi Nord.Eine stationäre Rehabilitation hält die umfangsreichsten Therapiebausteine vor und hilft bei der umfassenden Aufarbeitung des Suchtgeschehens. Hier ist im Schutz des Abstandes von den alten Suchtritualen auch die begleitende Aufarbeitung weiterer psychischer Störungen möglich und es werden umfangreiche Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung vorgehalten.Für arbeitslose Rehabilitanden mit hoher Rückfallgefährdung ist im Anschluss noch eine Adaptionsbehandlung möglich, die speziell bei der beruflichen und gesellschaftlichen Reintegration unterstützt.Während der ganztägig-ambulanten Rehabilitation kann man ähnlich umfangreiche Therapiebausteine wie bei der stationären Reha in Anspruch nehmen, kehrt aber abends in das gewohnte Umfeld zurück. Dies setzt eine Abstinenzfähigkeit im häuslichen Umfeld und ein stützendes soziales Umfeld voraus.Die ambulante Rehabilitation hält sehr viel weniger Therapiebausteine vor und findet zumeist berufsbegleitend in den Abendstunden statt. Sie setzt eine hohe Abstinenzfähigkeit und eine stützendes soziales Umfeld voraus.
Betreutes Wohnen
Die ASHB vermittelt Eingliederungshilfemaßnahmen und erstellt im Auftrag der Stadt Bremen Gutachten im Rahmen des Gesamtplanverfahrens (§ 58 SGB XII). Verschiedene Maßnahmen des ambulant oder stationär Betreuten Wohnens können nach intensiver Beratung vermittelt werden. Nach festgelegten Fristen erfolgen Bilanzgespräche bzw. erneute Begutachtungen, in denen der Betreuungsverlauf nachvollzogen und überprüft wird, ob die Betreuungsziele erreicht sind oder verändert werden müssen.
Gruppenangebote im Sporlederhaus
Motivations- und Therapievorbereitungsgruppe 1.35 MB
Knix-Gruppe für Substituierte 390.48 KB
Cannabisgruppe 1.33 MB
DBT-Fertigkeitengruppe 470.56 KB
Kokaingruppe 129.52 KB
Café mit Spritzentausch im Drogenhilfezentrum Nord
An drei Vormittagen in der Woche wird der offene Bereich von 10-12 Uhr als Café genutzt, was eine Spontan- und Akutberatung ermöglicht. Zweimal im Monat findet zudem ein kostenloses Frühstück statt. Den Besuchern ist es möglich zu diesen Zeiten ihre Spritzen zu tauschen. Besucher haben die Möglichkeit, bei Bedarf in unserer gespendeten Waschmaschine zu waschen, Telefonate zu erledigen und den Computer zu benutzen.
Café-Zeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 10 -12 Uhr
Frühstück jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat
Spritzentausch (während der Café-Zeiten)
Das Angebot gibt es seit 01.01.2005
Netzwerk Selbsthilfe
Faulenstr. 31, 28195 Bremen
Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
Mo‐Fr 10‐13 | Mo+Do 14‐18 | Di+Mi 14‐16